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Erbschaftsteuer darf kein Jobkiller werden

17/12/2014

 
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Die Sprecherin des Netzwerks Berlin, Dr. Eva Högl, MdB, und der Sprecher Martin Rabanus, MdB, erklären zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer:

„Selbstverständlich respektieren wir das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ausgestaltung der Erbschaftsteuer. Die Koalition muss das Problem nun zügig anpacken. Am Zug ist nun zunächst der Bundesfinanzminister, der einen verfassungskonformen Vorschlag auf den Tisch legen muss.
Für das Netzwerk Berlin sind drei Punkte bei der Neugestaltung der Erbschaftsteuer zentral:

1.) Die Erbschaftsteuer darf kein Jobkiller werden! Unser Ziel bleibt der Schutz von Arbeitsplätzen bei der Übertragung von Betrieben.
2.) Bescheidene Privatvermögen – wie beispielsweise Einfamilienhäuser –, die in der Familie vererbt werden, müssen von der Erbschaftsteuer verschont bleiben.
3.) Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer müssen in die Kassen der Bundesländer fließen.

Das sind unsere Kriterien, wovon wir unsere Zustimmung zur Reform der Erbschaftsteuer abhängig machen werden.“

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